RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND
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Übersicht
Gesetzliche Anforderungen
an Unterweisungen
Der Einsatz digitaler Unterweisungen, wie z. B. E-Learning-Formate, ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an Wirksamkeit, Verständlichkeit und Interaktivität erfüllt werden.
Kernkompetenz von EASYWIZE
- Arbeitgeberpflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter
- Auf den Arbeitsplatz abgestimmt
- Gilt auch bei Arbeitnehmerüberlassung
- Mitarbeiter müssen Zugang zu relevanten Themen haben.
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Möglichkeit zur Klärung von Fragen
mindestens 1x jährlich
- Arbeitgeberpflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter
- Vor allem bezogen auf Betriebsmittel und Maschinen
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Der Einsatz von E-Learning ist möglich, muss aber den Anforderungen der DGUV genügen,
insbesondere was Verständlichkeit und den Zugang zu Rückfragen betrifft.
- Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen müssen mündlich erfolgen
- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
- Präsenz + Digital möglich
- Häufigkeit: in regelm. Abständen
Fahrer mit gültigem ADR-Ausweis fallen nicht darunter.
- Selbststudium reicht nicht aus
- elektronische Medien als Hilfsmittel möglich
- Findet Anwendung bei körperlicher Belastung durch
heben, schieben, drücken etc.
- Wichtig: Die Zustimmung des Betriebsrats ist nicht erforderlich,
wenn es um gesetzl. vorgeschriebene Unterweisungen geht. - Sollte es um das Messen von Leistung gehen, gibt es ein Mitbestimmungsrecht
- Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber
die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen
Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. - Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch
Verstoßauswertung für Kraftfahrer
- §1 Absatz 5
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über die Lenkzeiten,
die Fahrtunterbrechungen und die Ruhezeiten gemäß den Artikeln 4, 6 bis 9 und 12 der
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten werden. - Artikel 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 findet entsprechende Anwendung.
- Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der in Absatz 1 genannten Fahrer so, dass diese die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sowie des Kapitels II der vorliegenden Verordnung einhalten können. Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.
Fazit
Mit EASYWIZE entscheiden Sie sich für ein modernes LMS, das sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig höchste Prozesssicherheit gewährleistet. Die Plattform wurde gezielt als Unterweisungssoftware für Arbeitsschutz entwickelt, um Unternehmen bei der Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Sicherheitsunterweisungen und allen Maßnahmen rund um die Unterweisung zur Arbeitssicherheit wirkungsvoll zu unterstützen – digital, effizient und rechtskonform.
Egal ob Unterweisung im Büro, Bildschirmarbeitsplatz Unterweisung, digitale Unterweisung für gewerbliche Mitarbeiter oder strukturierte Unterweisungen online für externe Partner: EASYWIZE ist die flexible Software für Unterweisungen, die sich nahtlos in Ihr individuelles Unternehmermodell integrieren lässt – als Teil eines durchdachten und ganzheitlichen Arbeitsschutzmanagements.