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Die meisten Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe umgegangen wird, sind wassergefährdend – zum Beispiel Öle, Lösemittel, Säuren, Laugen oder Salze. Der Schutz der Gewässer ist für die Gesundheit der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar.
Dazu sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tier und Pflanze zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Inhalte dieser Unterweisung:
Hinweis für den Unterweisungsverantwortlichen:
Das elektronische Medien kann nur die Grundlagen vermitteln. Die stoffspezifische Betriebsanweisung ist nach der Gefahrstoffverordnung persönlich durchzusprechen.