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Teleskopmaschinen sind Multitalente, die auf Baustellen, in der Landwirtschaft und im Anlagenbau eingesetzt werden. Gerade durch die Kombination zwischen Gabelstapler (Unterwagen) und Kran (Oberwagen mit Teleskopausleger), verbunden mit den vielfältigen Anbaumöglichkeiten, ergeben sich neben der hohen Flexibilität auch viele Gefährdungen.
Mit dem DGUV Grundsatz 308-009 zur „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler“ wurde erst im Frühjahr 2016 ein eigener Grundsatz geschaffen, um dem Gefährdungsgrad gerecht zu werden.
Hinweis für den Unterweisungsverantwortlichen: In dieser Kategorie handelt es sich um qualifizierte Mitarbeiter*innen, die fortlaufend mit diesen Arbeitsmitteln umgehen. Unterweisungen, die abwechselnde Inhalte der Ausbildung aufgreifen, sind rechtlich ausreichend. Eine persönliche Unterweisung sollte jedoch bei besonderen Anlässen erfolgen, wie etwa bei Unfällen, neuen Geräten, geänderten Arbeitsabläufen etc. Darüber hinaus ist Routine eine ernstzunehmende Gefährdung, der nur durch die permanente „Ansprache“ begegnet werden kann.