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Beim Bewegen schwerer Lasten mit einem Hallen- oder Portalkran besteht die Gefahr, von herunterfallenden Gegenständen getroffen zu werden. Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, müssen die Mitarbeiter*innen zunächst ausreichend qualifiziert sein. Darüber hinaus muss der Unternehmer eine jährliche Wiederholungsunterweisunge zu den betrieblichen Gefährdungen durchführen und dokumentieren.
Unterweisung mit Lern-, Übungs- und Testteil (Zertifikat).
Hinweis für den Unterweisungsverantwortlichen: Für Hallen- und Portalkrane ist eine Qualifikation/ Schulung erforderlich. Die Unterweisung in der Bedienung von Kranen muss immer überprüft werden, ob auch das Anschlagen von Lasten zum Tätigkeitsbereich der Kranführer gehören. In diesem Fall sollten beide Unterweisungen zusammen durchgeführt werden. Wir bieten hierzu auch ein Modul mit beiden Themen an.