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Die Sicherheit bei Fassadengerüsten, auch bei Arbeits- und Schutzgerüsten, ist besonders wichtig: Sie bieten den Gewerken sicheren Höhenzugang und schützen die Mitarbeiter*innen gleichzeitig vor tieferem Absturz. Neben einer sachgemäßen Errichtung des Gerüsts steht hier auch die Sicherung gegen Absturz bei der Nutzung von Gerüsten im Fokus.
Neben unbeschädigten Bauteilen müssen dabei die Punkte Aufstiege, Beläge, Seitenschutz und Wandabstand beachtet werden. Verließen sich bisher die Mitarbeiter*innen auf die Arbeit des Gerüstbauers, so setzt die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ allen beteiligten Mitarbeiter*innenn klare Handlungsanweisungen, die in einer jährlichen Unterweisung zu vermitteln sind.
Der Einsatz von elektronischen Medien reicht an dieser Stelle aus, sofern die Mitarbeiter*innen in den Aufbau und Prüfung der Gerüste eingewiesen wurden.