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Die vielfältigen Gefährdungen der Gesundheit, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Trotz aller vorrangig durchzuführenden technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen und trotz des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen kann es nämlich unter den Bedingungen der Praxis zu einer Gefährdung durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen kommen. Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren für den Ausübenden selbst oder für Dritte verbunden.
Inhalte dieser Unterweisung:
Hinweis für den Unterweisungsverantwortlichen:
Hierbei handelt es sich nicht um eine Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetz! Der Einsatz von elektronischen Medien reicht aus, sofern die Inhalte der betrieblichen Regelungen abgedeckt sind.