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Hierbei besteht immer die Gefahr des „zufälligen“ Berührens aktiver Teile. In diesem Zusammenhang werden „elektrotechnische Arbeiten“ von „Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten“ unterschieden, für die jeweils unterschiedliche Schutzabstände zu berücksichtigen sind.
Mit elektrotechnischen Arbeiten werden die Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen bezeichnet, die das Erproben und Messen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern, Erweitern, Errichten und Prüfen umfassen.
Inhalte dieser Unterweisung:
Hinweis für den Unterweisungsverantwortlichen:
Der Einsatz von elektronischen Medien reicht an dieser Stelle aus, sofern die Mitarbeiter*innen qualifiziert und ausgebildet wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Elektrofachkräfte.