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Alleinarbeit

28,00  zzgl. 19% MwSt.

Artikelnummer: E08

Das Thema „Alleinarbeit“ gehört zu den gefährlichen Arbeiten und erfordert deshalb meist eine separate Erlaubnis und die Einrichtung und Beachtung besonderer Schutzmaßnahmen.

Alleinarbeit liegt immer dann vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. Deshalb ist Alleinarbeit nur zulässig, wenn rechtzeitige Hilfeleistung durch geeignete organisatorische und / oder technische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet ist bzw. eine zeitlich verzögerte Hilfeleistung ohne Folgeschäden möglich ist. Allein arbeitende und sichernde Beschäftigte müssen ausreichend informiert und unterwiesen sind.

Inhalte dieser Unterweisung:
  • Einführung
  • Definition
  • Besonderheiten
  • Mögliche Gefährdungen
  • Notsignaleinrichtungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Informationswege
  • Betriebsanweisung
Rechtsgrundlage§ 12 ArbSchG / BetrSichV, DGUV Regel 112-139, DGUV Information 212-139
UnterweisungsformatInteraktives Selbstlernmedium mit Lern-, Übungs- und Testteil (Zertifikat).
ZielgruppeMitarbeiter*innen in Produktion und Werkstatt
Unterweisungsdauerca. 15 Minuten
Erscheinungsjahr2025
Lizenz-Gültigkeit365 Tage ab Kauf einlösbar
Sprachendeutsch

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